Untersuchung gemäß 42. Bundes-immissionsschutz-verordnung (42. BImSchV)

Die 42. BImSchV kommt der Forderung nach, die bisherigen VDI-Richtlinien 2047 Blatt 2 (Verdunstungskühlanlagen) und 3679 (Nassabscheider) in einen rechtlichen Rahmen einzubinden.

 

Damit werden Betreiber von Verdunstungskühlanlagen zur regelmäßigen Überwachung verpflichtet.

 

Verdunstungskühlanlagen, bei denen das Kreislaufwasser in Kontakt mit der Atmosphäre kommt (Rückkühlwerke), werden vielfach in der Industrie und der Gebäudetechnik (Klimaanlagen) eingesetzt. Besonderes Augenmerk liegt auf dem hygienegerechten Betrieb, um ein Entweichen von mikroorganismenhaltigen Aerosolen zu vermeiden. Diese können nach Inhalation zu schweren Infektionen und sogar Todesfällen („Legionärskrankheit“) führen. In der Vergangenheit gab es diverse Vorfälle dieser Art (Ulm 2010, Warstein 2013, Jülich 2014), zuletzt in Bremen (2015/2016). Aus diesem Grund forderte die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 seit Januar 2015 entsprechende Untersuchungen, jedoch ohne einen rechtlich bindenden Rahmen.
 
 

Regelmäßige Kreislaufwasser-Untersuchungen

Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 verkündet und trat vier Wochen später in Kraft. Seitdem werden Betreiber solcher Anlagen zu einer regelmäßigen Überwachung verpflichtet.

 

Die vierteljährlichen bzw. monatlichen Nutzwasser-Probenahmen und -untersuchungen dürfen nur durch ein dafür akkreditiertes Labor durchgeführt werden.

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