Beim Treffen der Deutschen Laborgemeinschaft Obst und Gemüse (DeLOG) am 1.3. in Bonn, in der auch die LUFA-ITL vertreten ist, wurden u.a. die beiden folgenden Themen diskutiert:

Chlorat

Derzeit gibt es weder gültige Orientierungswerte noch Grenzwerte, da die bestehenden Orientierungswerte im Sommer 2015 aufgehoben wurden und die angekündigten Grenzwerte noch nicht gültig sind. Sollten die Grenzwerte so wie angekündigt in Kraft treten, werden bei einzelnen Kulturen mit niedrigen Grenzwerten seitens der Mitglieder der Laborgemeinschaft häufige Grenzwertüberschreitungen  erwartet. Zudem konnte man nachweisen, dass das Waschen der Proben mit gechlortem Trinkwasser bereits zu relevanten Rückständen führen kann. Dieses Problem wird in Herkunftsregionen auftreten, wo es noch üblich ist, das Trinkwasser zu chlorieren. In Deutschland ist das derzeit nur noch selten der Fall.

Carbofuran

Im Herbst 2015 trat die Grenzwertabsenkung für Carbofuran und dessen Metabolit 3-Hydroxy-Carbofuran in Kraft. Begründet wurden die neuen Grenzwerte mit der hohen Toxizität des Wirkstoffes.

 

Aufgrund der starken Absenkung (bis zu 0,001 mg/kg) wurden im Kreis der DeLOG Labore in den vergangenen Monaten verstärkt Validierungsversuche durchgeführt um diese neue analytische Herausforderung zu parieren. Die Ergebnisse der Studien zeigten, dass eine Bestimmung auf diesem Niveau zwar möglich ist, aber nur bei deutlich erhöhter Messunsicherheit für Konzentrationen im Bereich des Grenzwertes. Die vorgegebenen Qualitätskriterien der GD Sante  werden daher nicht mehr eingehalten. Die DeLOG-Mitglieder brachten Ihre Unzufriedenheit mit dieser Situation zum Ausdruck   und wollen nun Ihre Validierungsdaten den  Entscheidungsgremien zur Bewertung weiterleiten